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- Corona Info - Sportbetrieb 2021

 

Aktuelle Regelungen nach der Corona-Verordnung des Land Baden-Württemberg

 

Seit dem 27.12.2021 gelten für den Bereich Freizeitsport folgende Regelungen:

 

2G + bei Sport in Innenräumen und 2G bei Sport im Freien

 

Ausgenommen von der Regelung sind:

 

- geboosterte Personen sowie

- Personen, deren 2. Impfung oder bei Genesung deren PCR-Nachweis noch nicht länger zurückliegt als 3 Monate

- Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

  (ärztliches Attest sowie ein negativer Antigentest sind vorzulegen)

- Personen, für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt

  (negativer Antigentest ist vorzulegen)

 

Einige Trainingsgruppen werden aus diesem Grund evtl. auf Online-Training umstellen.

 

Die Teilnehmer der Gruppen, welche weiterhin Training anbieten, bitten wir um Vorlage des digitalen Codes (der gelbe Impfausweis reicht nicht mehr aus) und gegebenenfalls um Vorlage eines aktuellen Antigen-Testnachweises (nicht älter als 24 Stunden).

 

Während des Trainings besteht keine Maskenpflicht.

 

Vor- und nach dem Training bitten wir um Einhaltung der Maskenpflicht (für über 18-jährige nur noch FFP2-Maske lt.CoronaVO Sport v. 13.01.2022) sowie der allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln.

 


 

Aktuelle Regelungen nach der Corona-Verordnung des Land Baden-Württemberg

 

Seit dem 04.12.2021 gelten für den Bereich Freizeitsport folgende Regelungen:

 

2G + bei Sport in Innenräumen und 2G bei Sport im Freien

 

Ausgenommen von der Regelung sind:

 

- geboosterte Personen sowie

- Personen, deren 2. Impfung oder Genesung noch nicht länger her ist als höchstens 6 Monate

- Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

  (ärztliches Attest sowie ein negativer Antigentest sind vorzulegen)

- Personen, für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt

  (negativer Antigentest ist vorzulegen)

- Schwangere und Stillende nur noch bis zum 10.12.2021 (negativer Antigentest ist vorzulegen)

 

Einige Trainingsgruppen werden aus diesem Grund bereits etwas früher in die Weihnachtsferien starten oder auf Online-Training umstellen.

 

Die Teilnehmer der Gruppen, welche weiterhin Training anbieten, bitten wir um Vorlage des digitalen Codes (der gelbe Impfausweis reicht nicht mehr aus) und gegebenenfalls um Vorlage eines aktuellen Antigen-Testnachweises (nicht älter als 24 Stunden).

 

Während des Trainings besteht keine Maskenpflicht.

 

Vor- und nach dem Training bitten wir um Einhaltung der Maskenpflicht sowie der allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln.

 


Aktuell gültige Corona-Regeln für den Sportbetrieb

 

Ab 26.11.2021 gilt für die Teilnahme am Sportbetrieb in geschlossenen Räumen die 2G-Regelung (Nachweis geimpft oder genesen), für die Teilnahme am Sportbetrieb im freien gilt die 2G-Regelung (Nachweis geimpft oder genesen).

Kinder und Schüler bis einschließlich 17 Jahre werden wie geimpft/genesen behandelt.

Bei Personen die aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen können reicht bei Vorlage eines behördlichen Attest ein Antigen-Test aus. Schwangere und Stillende sind nur noch bis 10. Dezember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen. 

 


Aktuell gültige Corona-Regeln für den Sportbetrieb

 

Ab 24.11.2021 gilt für die Teilnahme am Sportbetrieb in geschlossenen Räumen die 2G-Regelung (Nachweis geimpft oder genesen), für die Teilnahme am Sportbetrieb im freien entfällt die 3G-Regelung (Nachweis getestet "PCR-Test", geimpft oder genesen).

Kinder und Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen.

Bei Personen die aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen können, sowie Schwangere und Stillende reicht bei Vorlage eines behördlichen Attest ein Antigen-Test aus.


Aktuell gültige Corona-Regeln für den Sportbetrieb

 

Ab 03.11.2021 gilt für die Teilnahme am Sportbetrieb in geschlossenen Räumen die 3G-Regelung (Nachweis getestet "PCR-TEST", geimpft oder genesen), für die Teilnahme am Sportbetrieb im freien entfällt die 3G-Regelung (Nachweis getestet "Antigen Schnelltest", geimpft oder genesen).

Kinder und Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen.

Bei Personen die aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen können, sowie Schwangere und Stillende reicht bei Vorlage eines behördlichen Attest ein Antigen-Test aus.


Aktuell gültige Corona-Regeln für den Sportbetrieb

 

Ab 16.08.2021 gilt für die Teilnahme am Sportbetrieb in geschlossenen Räumen die 3G-Regelung (Nachweis getestet, geimpft oder genesen), für die Teilnahme am Sportbetrieb im freien entfällt die 3G-Regelung.

Kinder und Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen.

 


 - Corona Info - Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs für fast alle Gruppen

 

07.06.2021

 

Liebe TV-Mitglieder,

endlich beginnt der Trainingsbetrieb wieder für fast alle Gruppen. Voraussetzung für die Wiedereröffnung des Sportbetriebs in den Sportvereinen sind die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes Baden-Württemberg. Auch wenn einige Maßnahmen uns beeinträchtigen, appellieren wir an alle diese einzuhalten, damit es zu einem reibungslosen Verlauf des Sportbetriebes kommt und weitere Lockerungen erreicht werden können.

Die Hygieneregeln sind in unserem Hygienekonzept aufgeführt.

 

Wichtig: Jeder Teilnehmer am Training muss die Infos für Teilnehmer am Training unterschrieben zum ersten Training mitbringen.

 

Eurer TV Hartheim e.V.

 

 

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