· 

- Corona Info - Sportbetrieb 2022

 

Aktuelle Regelungen nach der Corona-Verordnung des Land Baden-Württemberg

 

Seit dem 03. April 2022 gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport wir bitten aber weiterhin um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln vor- und nach dem Training.

 

 


 

Aktuelle Regelungen nach der Corona-Verordnung des Land Baden-Württemberg

 

Seit dem 23.02.2022 gelten für den Bereich Freizeitsport folgende Regelungen:

 

3G bei Sport in Innenräumen und 3G bei Sport im Freien (Nachweis getestet, geimpft oder genesen)

 

Ausgenommen von der Regelung sind:

 

- Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre (nicht während den Ferien)

 

Die Teilnehmer der Gruppen bitten wir um Vorlage des digitalen Codes (der gelbe Impfausweis reicht nicht mehr aus) und gegebenenfalls um Vorlage eines aktuellen Antigen-Testnachweises (nicht älter als 24 Stunden).

 

Während des Trainings besteht keine Maskenpflicht.

 

Vor- und nach dem Training bitten wir um Einhaltung der Maskenpflicht (Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen) sowie der allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln.

 


 

Aktuelle Regelungen nach der Corona-Verordnung des Land Baden-Württemberg

 

Seit dem 28.01.2022 gelten für den Bereich Freizeitsport folgende Regelungen:

 

2G bei Sport in Innenräumen und 2G bei Sport im Freien (Nachweis geimpft oder genesen)

 

Ausgenommen von der Regelung sind:

 

- Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre (nicht während den Ferien)

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

  (ärztliches Attest vorzulegen)

- Personen, für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt

 

Einige Trainingsgruppen werden aus diesem Grund evtl. auf Online-Training umstellen.

 

Die Teilnehmer der Gruppen, welche weiterhin Training anbieten, bitten wir um Vorlage des digitalen Codes (der gelbe Impfausweis reicht nicht mehr aus) und gegebenenfalls um Vorlage eines aktuellen Antigen-Testnachweises (nicht älter als 24 Stunden).

 

Während des Trainings besteht keine Maskenpflicht.

 

Vor- und nach dem Training bitten wir um Einhaltung der Maskenpflicht (Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen) sowie der allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0